Das Einkommen der meisten Musiker*innen war schon vor der COVID19-Pandemie zu niedrig. Durch die jetzige Krise und das unangemessene Management vieler Regierungen wird die Lage für die meisten Musiker*innen dramatisch!

Umso wichtiger wäre es, dass sie die zustehenden Erlöse erhalten würden! Aber statt dessen verschwindet manchmal das Zustehende oder wird zurückgehalten und nicht zeitnah ausbezahlt.

Ein unfassbares Beispiel ist die GVL:

  1. Radiostationen müssen an die GVL Abgaben bezahlen und tun dies normalerweise auch.
     
  2. Die GVL bezahlt jedoch nur Beträge von einem kleinen Bruchteil der Radiostationen an die Musiker*innen aus, deren Musik gesendet wurde! 
     
  3. Somit erhalten die allermeisten Musiker*innen die ihnen eigentlich zustehenden Erlöse NICHT!! Das Geld geht also woanders hin, als an diejenigen, denen es zusteht!
     
  4. Spannender Punkt ist demzufolge, dass die Musiker*innen sogar in der heutigen dramatischen Situation um Ihre Erlöse gebracht werden. Das ist SCHANDE Nr. 1!!
     
  5. Der Umsatz der GVL sank von 2017 auf 2018 um über 80 Millionen EUR, von 2018 auf 2019 noch einmal um über 14 Millionen EUR.
     
  6. Gleichzeitig erhörte die GVL ihren Personalaufwand von 2017 auf 2018 um über 900.000 EUR d.h. um über 11% und von 2018 auf 2019 noch einmal um über 1 Million EUR d.h. um über 10%! SCHANDE Nr. 2!!!
     
  7. Das kann die GVL ja auch gut machen, denn gleichzeitig wurden von 2017 auf 2018 über 86 Millionen EUR bzw. 37,4% weniger an die Musiker*innen verteilt und von 2018 auf 2019 noch einmal über 34 Millionen EUR bzw. 23,5% weniger verteilt. SCHANDE Nr. 2!!!
     

Die Zahlen stammen übrigens aus den öffentlichen Geschäftsberichten der GVL.

ES WIRD ZEIT DAS WIR UNS GEGEN DIESE SITUATION WEHREN !!!!

Übrigens, siehe: Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften 

§ 9 Wahrnehmungszwang

Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Verlangen des Rechtsinhabers Rechte seiner Wahl an Arten von Werken und sonstigen Schutzgegenständen seiner Wahl in Gebieten seiner Wahl wahrzunehmen, wenn

1. die Rechte, die Werke und sonstigen Schutzgegenstände sowie die Gebiete zum Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft gehören und

2. der Wahrnehmung keine objektiven Gründe entgegenstehen.

Die Bedingungen, zu denen die Verwertungsgesellschaft die Rechte des Berechtigten wahrnimmt (Wahrnehmungsbedingungen), müssen angemessen sein.

Wer sich an einer Aktion beteiligen möchte, damit das zustehende Geld auch bei den Musiker*innen ankommt, sendet bitte ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich bin – wenn sich genug Musiker*innen an der Aktion beteiligen – gewillt den Rechtsweg zur Durchsetzung einer Lösung für die Musiker*innen zu finanzieren! 

Falls Musiker*innen in Österreich und/oder der Schweiz gleiche Erfahrungen machen: Lasst uns gemeinsam vorgehen und uns gemeinsam wehren!